Links zu externen Websites
In Hamburg
Trans*-WG
Das Bodelschwingh-Haus bietet Wohngemeinschaften und Einzelwohnungen für trans*Menschen an. Einziehen können Menschen, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind und soziale Schwierigkeiten wie Arbeitslosigkeit, Schwierigkeiten im Umgang mit Papieren & Behörden, Einsamkeit, Schulden, Sucht etc. haben. Es gibt eine enge, verbindliche Begleitung durch Sozialarbeiter*innen.
LSBTI* Ansprechpersonen der Polizei
Website der Polizei Hamburg: "Hasskriminalität – ohne Anzeige bleibt‘s im Dunkeln.
Gewalt gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Inter* hat in unserer Gesellschaft keinen Platz! Straftaten, die auf Grund der Zugehörigkeit zu einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe begangen werden, werden unter dem Begriff Hasskriminalität zusammengefasst. Sofern die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität Anlass für eine Straftat war, wird diese in Hamburg von der Staatsschutz-Abteilung bearbeitet. Nur wenn Sie sich an die Polizei wenden, können Straftaten aufgeklärt oder verhindert werden.
Möglichkeiten der Anzeigenerstattung:
- an allen Polizeikommissariaten in Hamburg
- über die Online-Wache (www.polizei.hamburg/onlinewache/)
- direkt bei uns als Ansprechpersonen für LSBTI*
[Die Ansprechpersonen] informieren gern und vermitteln auf Wunsch an eine Beratungsstelle, die umfassend in rechtlicher und psychologischer Hinsicht unterstützen kann. Eine Strafanzeige ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Beratungsangebote zu LSBTI*-Themen gibt es bei den verschiedenen Hamburger Beratungsstellen und im Flyer."
In Deutschland
- Deutschlandweite Selbsthilfegruppen, Behandler und mehr findet Ihr auf unserer Trans*Hilfe-Karte. Für 2 Kategorien der Karte findet Ihr hier mehr:
- Psychotherapeut:innen-Liste (Psychiatrie, Psychologie) für ganz Deutschland und darüber hinaus: Website der Dt. Ges. für Sexualforschung, dort weiter unter "Sexualtherapie".
- Psychiatrische Therapeuten findet Ihr auch über die Online-Terminservicestelle
eterminservice.de der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung. Besonders nützlich, wenn schnelle Hilfe im Vordergrund steht.
Keinen Termin bekommen? Der Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer beschreibt, wie die Kostenerstattung für eine dringende und notwendige Therapie bei privatärztlichen Psychotherapeuten durch die gesetzliche Krankenkasse beantragt werden kann. - Logopäd:innen-Liste (Atem- Sprech- und Stimmlehrer:innen nach Schlaffhorst-Andersen) für ganz Deutschland: Website der CJD Schule Schlaffhorst-Andersen.
- Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums. Aus der Eigenbeschreibung: Das Regenbogenportal ist ein breit gefächertes Nachschlagewerk zur LSBTI*-Themenwelt und liefert verlässliche und aktuelle Informationen zu Bereichen wie Recht, Gesundheit oder Familie. Es richtet sich an alle Interessierten, die sich beruflich oder privat mit gleichgeschlechtlichen Lebensweisen und geschlechtlicher Vielfalt befassen möchten. Fachkräfte aus dem Bildungswesen, aus Medizin und Forschung oder der Wirtschaft finden auf den Onlineseiten zahlreiche anwendungsorientierte Materialien und Hintergrundartikel für ihre berufliche Praxis.
Gerichtsurteile
Im Navigationspunkt Medizinisches werden einige noch heute für Trans*-Menschen bedeutende Gerichtsurteile im Kontext erläutert. Wir fassen Sie hier für Euch zusammen:
- keine Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung nach Personenstandsänderung:
Bundesgerichtshof - IV ZR 1/11 - - Nadel-/Laserepilation
und jede andere bei der GKV abrechenbare Leistung darf nur noch beim Arzt erbracht werden gemäß Verhandlung B 1 KR 4/20 R des Bundessozialgerichts vom 17.12.2020. Mehr - Dürfen Krankenkassen die Kosten geschlechtsangleichender Maßnahmen
in Neufällen noch übernehmen?
Die Urteilsbegründung zur Entscheidung B 1 KR 16/22 R des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.10.2023 hat auch unter Juristen Unklarheit erzeugt, ob Krankenkassen die Kosten der "Behandlung von Transsexuellen zur Annäherung an das andere Geschlecht" noch übernehmen dürfen, solange der Gemeinsame Bundesauschuss (GBA) dieses nicht genehmigt (das BSG benutzt hierfür den Begriff "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des § 135 Abs 1 SGB V").
Psychotherapeutische Behandlungen sind nicht betroffen. Bezüglich bereits begonnener Behandlungen führt das BSG am Ende der Urteilsbegründung aus:
"Insoweit liegt es nahe, dass die KKn [= Krankenkassen] für bereits begonnene Behandlungen von Transsexuellen aus Gründen des Vertrauensschutzes die Koosten wie bisher weiterhin zu übernehmen haben."
Weitergehende Kommentare und Stellungnahmen können z. B. auf den Seiten des Bundesverbandes Trans*, des dgti u. a. nachgelesen werden.Switch ist mit verschiedenen Stellen im Kontakt um bei Bedarf frühzeitig Abhilfe anzustoßen. Bisher warten die Akteure ab, wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt. Deshalb sind wir auf Eure Mithilfe angewiesen: Teilt uns mit, sobald Eure Krankenkasse Leistungen mit Verweis auf dieses Urteil ablehnt.
Bezüglich der körperlichen Angleichung non-binärer Menschen ohne Diagnose "Transsexualismus" nach ICD-10 bleibt es dabei, dass solche Kosten nicht übernommen werden können. Für einen solchen Anspruch wäre ebenfalls eine grundsätzliche Genehmigung seitens des GBA erforderlich.
International
- Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization (WHO)):
www.who.int
(Herausgeber der International Statistical Classification of Diseases (ICD))
- frühere Version: ICD-10 mit der Kodifizierung F64.0 "Transsexualism"
- aktuelle deutsche Version: ICD-10-GM (German Modification) mit der modifizierten - nicht bloß übersetzten - Kodifizierung F64.0 "Transsexualismus"
- ICD-11 wurde 2018 von der WHO
veröffentlicht und 2019 ratifiziert.
Neuklassifizierung: aus F64.0 "Transsexualism" im Bereich "F60-F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen" wird HA60 "gender incongruence" (Geschlechtsinkongruenz) im neuen Bereich "17 Conditions related to sexual health". Der ICD-11 liegt zur Übersetzung und nationalen Anpassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM. Das BfArM schreibt im Dez. 2022:"Die Einführung der ICD-11 in Deutschland ... wird ... noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen."
- World Professional Association for Transgender Health (WPATH):
www.wpath.org
(Herausgeber der Standards of Care for the Health of Transsexual, Transgender, and Gender-Nonconforming People, auch auf deutsch und in vielen anderen Sprachen) - European Professional Association for Transgender Health (EPATH):
epath.eu
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 28. September 2011 zu Menschenrechten,
sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität im Rahmen der Vereinten Nationen
(Volltext)
Auszug: "Das Europäische Parlament...
11. bedauert, dass die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen in der Europäischen Union nicht immer umfassend gewahrt werden, einschließlich des Rechts auf körperliche Unversehrtheit...;...
13. verurteilt aufs Schärfste die Tatsache, dass Homosexualität, Bisexualität oder Transsexualität von manchen Staaten, auch in der EU, noch immer als psychische Krankheit angesehen werden, und fordert diese Staaten auf, dem ein Ende zu bereiten; fordert insbesondere, dass Transsexuelle und Transgender-Personen nicht in der Psychiatrie behandelt werden und das Pflegepersonal frei wählen können sowie dass die änderung der Identität vereinfacht wird und die Sozialversicherungen die Kosten übernehmen;...
16. fordert die Kommission und die Weltgesundheitsorganisation auf, Störungen der Geschlechtsidentität von der Liste der psychischen und Verhaltensstörungen zu streichen und in den Verhandlungen über die 11. Revision der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) eine nicht pathologisierende Neueinstufung sicherzustellen;"